Unsere AGB berücksichtigen die besonderen Anforderungen von KI-Dienstleistungen und die Vorgaben des EU AI Acts. Transparenz und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der track by track GmbH (nachfolgend "Anbieter"), gelten für alle Verträge über KI-Dienstleistungen, die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Anbieter abschließt.
(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Der Anbieter erbringt KI-basierte Dienstleistungen, insbesondere:
(2) Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde kann über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage stellen.
(3) Der Anbieter unterbreitet dem Kunden auf Basis der Anfrage ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
(4) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
(1) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der erforderlichen Sorgfalt.
(2) Bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Systemen beachtet der Anbieter die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere:
(3) Der Anbieter stellt sicher, dass alle KI-Systeme transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei arbeiten.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KI-Systeme:
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass die bereitgestellten Daten rechtmäßig erhoben wurden und für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.
(3) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Projektdurchführung.
(4) Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat kann der Anbieter angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
(1) An individuell für den Kunden entwickelten KI-Modellen und Lösungen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
(2) Standardkomponenten, Frameworks und allgemeines Know-how des Anbieters verbleiben beim Anbieter.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die beim Kunden gewonnenen Erkenntnisse in anonymisierter Form für die Weiterentwicklung seiner Dienstleistungen zu nutzen.
(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen.
(2) Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen sichert.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch:
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(3) Bei der Implementierung von KI-Systemen werden Privacy-by-Design-Prinzipien angewendet.
(4) Alle Datenverarbeitungen finden ausschließlich in der vom Kunden bereitgestellten oder vereinbarten Infrastruktur statt.
(1) Der Anbieter stellt sicher, dass alle entwickelten KI-Systeme den Anforderungen des EU AI Acts entsprechen.
(2) Der Kunde wird über die Risikokategorie des eingesetzten KI-Systems informiert.
(3) Bei Hochrisiko-KI-Systemen werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und Dokumentationspflichten eingehalten.
(4) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Transparenz- und Informationspflichten gegenüber Endnutzern.
(1) Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2025